E-Voting und Online-Voting
Die schweizerischen Pilotprojekte laufen offiziell unter dem Namen ‘Vote électronique’, ‘elektronische Stimmabgabe’ oder kurz E-Vote. Die Bezeichnungen sind jedoch ungenau. Bei diesen Projekten handelt es sich um Online-Voting, also um ein Verfahren, bei dem die Stimmbürger von ihrem privaten Computer aus an den Abstimmungen teilnehmen. Sie kommunizieren übers Internet mit einer Zentrale, welche die Stimmen sammelt und auswertet.
Als E-Voting werden auch Verfahren bezeichnet, bei denen elektronische Geräte in den Stimmlokalen zum Einsatz gelangen. Abgestimmt wird dann nicht übers Internet, sondern die Stimmbürger begeben sich in die Lokale und stimmen dort. Der Einsatz solcher Geräte ist in der Schweiz nicht vorgesehen. (*) Es ist jedoch sinnvoll, die diesbezüglichen Erfahrungen anderer Länder auch zu betrachten, denn je nach Art der Geräte stellen sich dabei ähnliche Sicherheitsprobleme wie beim Online-Voting. Die Sicherheit der ‘Voting machines’ in den USA ist zur Zeit mit Blick auf die Präsidentschaftswahlen ein heiss diskutiertes Thema.
(*) Jedenfalls nicht von Seiten des Bundes. Die Stadt Bern hat bereits Versuche mit einer elektronischen Auswertung der Stimmzettel durchgeführt. (Der Bund; zbern.ch)
Wahlen und Abstimmungen
Abstimmungen und Wahlen werden im Folgenden nicht auseinandergehalten, da sie in der Schweiz von gleicher Bedeutung sind. Wo auf Projekte im Ausland Bezug genommen wird, geht es meistens um Wahlen. Die Grundsätze für das Verfahren sind aber in beiden Fällen dieselben.
Praktischer Ablauf eines Online-Voting
Das nachfolgende Beispiel entspricht dem aktuellen Verfahren im Kanton Bern. In andern Kantonen kann die Bedienung je nach dem dort installierten System etwas anders aussehen. Die hier gezeigte Lösung enthält auch noch nicht alle Sicherheitsmerkmale, die künftig vorgesehen sind. Diese werden den Ablauf noch um einen (voraussichtlich fakultativen) Verfahrensschritt erweitern.
Anleitung zur elektronischen Stimmabgabe (Kanton Bern)
Interaktive Demo (Kanton Bern)
Der Bericht des Bundesrates von 2013 enthält in Anhang 7 die Beschreibung eines künftigen Systems mit den erhöhten Sicherheitsmerkmalen (Bundesrat 2013, Anhang 7: “Mögliche Umsetzung der Sicherheitsanforderungen”).