E-Voting Projekte in der Schweiz

Im Bund begann man 2000 mit der Arbeit am Projekt Vote électronique, und zwei Jahre darauf wurden die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen. (Zur Vorgeschichte ab 1975 vgl. Braun 2006, S. 204 f.) 2004 führte Genf die ersten Versuche bei eidgenössischen Abstimmungen durch. In der Folge beteiligten sich weitere Kantone an den Versuchen, und die bundesrechtlichen Anforderungen wurden mehrmals angepasst. In einem Bericht von 2013 fasste der Bundesrat die bisherigen Erfahrungen zusammen und legte die Pläne für das weitere Vorgehen dar. Danach soll die Einführung des ‘Vote électronique’ in vier Phasen erfolgen (Bundesrat 2013, S. 25 f): 

  • Abstimmungen
  • Wahlen
  • Unterschriftensammlung für Referendum und Volksinitiative (E-Collecting)
  • Unterzeichnung von Wahlvorschlägen für den Nationalrat

Als dringlichster Teilbereich gilt die Ermöglichung des Online-Voting für Auslandschweizer. Nach den damaligen Plänen hätte dies für die grosse Mehrheit der Auslandschweizer bis zu den Nationalratswahlen 2015 realisiert werden sollen (Bundesrat 2013, S. 104).
   

Chronik des 'Vote électronique' 2000 - 2015

Einen ausführlichen Überblick über die zahlreichen Versuche gibt der Bericht Bundesrat 2013, S. 59 ff. Vgl. ferner die chronologischen Zusammenstellungen der Bundeskanzlei zu Pilotversuchen, neuen Rechtsgrundlagen und Studien:

Chronik ‘Vote électronique’ (Bundeskanzlei)

Meilensteine’ 2000-2015 (Bundeskanzlei)

sowie den von der Bundeskanzlei verfassten allgemeinen Überblick und ihre ‘FAQ’:

Überblick ‘Vote électronique’ (Bundeskanzlei)

FAQ (Bundeskanzlei) 
   

Konkurrierende Systeme

Bei den Pilotversuchen gelangten zunächst drei verschiedene Systeme zum Einsatz: Eines des Kantons Genf (dem sich auch Luzern, Bern und Basel-Stadt angeschlossen hatten), eines des Kantons Neuenburg sowie dasjenige des Consortium Vote électronique (Graubünden, Glarus, St. Gallen, Thurgau, Zürich, Schaffhausen, Aargau, Solothurn und Freiburg) (Bundesrat 2013, S. 54 f, 58 f, 63 ff).

Im August 2015 verweigerte der Bundesrat jedoch den im Consortium zusammengeschlossenen Kantonen die Bewilligung, ihr E-Voting-System für die nationalen Wahlen im Oktober einzusetzen, weil eine externe Prüfstelle festgestellt hatte, dass das Stimmgeheimnis nicht unter allen Umständen gewahrt sei (NZZ, Aug. 2015). Das Consortium brach darauf die Entwicklung seines Systems ab.

Zurzeit stehen damit noch zwei Systeme im Einsatz, die sich um die Gunst der anderen Kantone bewerben:

  • eines des Kantons Genf, eine staatliche Eigenentwicklung, 
  • und eines des Kantons Neuenburg, der mit der Schweizer Post zusammenarbeitet und dabei auf Software der spanischen Firma Scytl setzt (E-Voting-Angebot der Post).