E-Vote aktuell (01)

Die CIA-Leaks und das Stimmgeheimnis

Von der CIA verwendete Methoden zum Abhören von Computern und Mobiltelefonen machen deutlich, dass auch das Stimmgeheimnis beim E-Voting nicht sicher ist.  (31.03.2017)

  
Wikileaks hat im März eine grosse Zahl geheimer Dokumente veröffentlicht, in denen beschrieben wird, wie die CIA Viren, Trojaner usw. einsetzt, um Computer, Mobiltelefone und sogar Fernsehgeräte abzuhören (NZZ 08.03.2017, Focus 08.03.2017, NZZ 23.03.2017).

Soweit es sich bereits überblicken lässt, ist das Bild im wesentlichen dasselbe, wie man es schon aus den Dokumenten der NSA (eines andern US-Geheimdienstes) kennt (>Hacker-Methoden). Ernüchternd ist dabei die Feststellung, dass auch die beste Verschlüsselung nichts nützt, wenn es den Spionen gelingt, ins Betriebssystem von Computern und Mobiltelefonen einzudringen und die Eingaben der Benützer an der Tastatur abzulesen.

Das bestätigt einmal mehr, dass auch die privaten Computer und Smartphones, welche von den Stimmbürgern fürs E-Voting verwendet werden, vor solchen „Abhör“-Aktionen nicht gefeit sind. Die meisten von uns werden sich zwar nicht in erster Linie darum sorgen, ob sie von der CIA abgehört werden. Dummerweise stehen solche Instrumente aber auch andern Akteuren zur Verfügung. Neu ist das nicht, und es wird auch von den Fachleuten des Bundes schon lange anerkannt. Wieweit die Angreifer mit solchen Mitteln auf den Abstimmungsvorgang einwirken können, ist zwar nicht eindeutig. Sicher ist aber, dass das Stimmgeheimnis der betroffenen Bürger dabei völlig ausgehebelt wird.

Die Schweizer Behörden stellen sich auf den Standpunkt, dass dies kein Hindernis für die Einführung des E-Voting sei. Schliesslich könne jeder Stimmbürger selber entscheiden, ob er das Risiko eingehen wolle, dass sein Stimmverhalten überwacht wird. Dieses Argument zielt jedoch, wie schon früher erwähnt, an der Sache vorbei (>Computer der Benützer). Natürlich kann ein Stimmbürger, wenn er sicher gehen will, wie bisher seinen papierenen Stimmzettel ausfüllen und diesen zur Post oder ins Stimmbüro tragen. Viele werden aber – aus Bequemlichkeit oder andern Gründen – am E-Voting teilnehmen. Das heisst jedoch noch lange nicht, dass sie die Gefahr, überwacht zu werden, dabei vergessen; in den Hinterköpfen bleibt diese präsent.

Und das hat Auswirkungen auf das Stimmverhalten. Wer damit rechnen muss, dass demnächst Listen mit den Namen und Stimmen der letzten Abstimmung im Internet zirkulieren, wird sich gut überlegen, ob er einer unpopulären Vorlage noch zustimmen will. Und manch einer wird sich fragen, ob es nicht doch zu heikel sei, den Parteikollegen, den er eigentlich für unfähig hält, bei einer Wahl zu übergehen. Den Effekt kennt man von Gemeindeversammlungen und Landsgemeinden zur Genüge. Aus diesem Grund ist es nicht bloss Privatsache, ob man sich auf das Stimmgeheimnis verlassen kann. Es wirkt sich auch auf das Resultat der Abstimmung aus und ist daher von öffentlichem Interesse. (>Stimmgeheimnis

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