Individuelle Verifizierung

Methode

Zur individuellen Verifizierung erhält der Stimmbürger vor dem Urnengang nebst Codes für die Stimmabgabe noch einen separaten Code für die Verifizierung. Schon beim Druck dieses Codes gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen (Ziff. 4.2.7 Anhang zur VEleS). Mit dessen Hilfe kann der Stimmende eine zusätzliche Abfrage tätigen und erhält die Bestätigung, dass seine Stimme im zentralen System korrekt registriert wurde.

Bei dieser Abfrage wird allerdings angenommen, dass das zentrale System grundsätzlich vertrauenswürdig sei (Art. 4 Abs. 5 lit. a VEleS). Erst bei der vollständigen Verifizierung ist diese Annahme nicht mehr zulässig. Auch die individuelle Verifizierung darf dann nur noch vom unabhängigen ‘vertrauenswürdigen Systemteil’ vorgenommen werden (Art. 5 Abs. 2 und 3 VEleS). 
   

Und wenn jemand geltend macht, seine Stimme sei nicht richtig registriert worden?

Was ist zu tun, wenn jemand bei der individuellen Verifizierung feststellt, dass seine Stimme gefälscht wurde? Falls er der einzige ist, kann man evtl. noch vermuten, dass er sich einfach getäuscht hat. Was aber, wenn eine grössere Anzahl Leute dieselbe Feststellung macht?

Im Prinzip muss man davon ausgehen, dass, sobald eine Stimme gefälscht werden konnte, das ganze System unsicher ist.

Die Fachleute werden dann zweifellos das System überprüfen und möglicherweise zum Ergebnis gelangen, dass keine Anzeichen für eine Manipulation vorliegen. Das bringt aber keine Gewissheit, denn ein erfolgreicher Angriff hinterlässt in vielen Fällen keine Spuren (wie die Beispiele von Banken, Ministerien etc. zeigen). Der Zweck der Verifizierung besteht ja gerade darin, solche Fälle aufzudecken.

In diesem Fall wird eine Nachprüfung des Abstimmungsresultats notwendig. Wenn diese nicht möglich ist, muss die Abstimmung ungültig erklärt und wiederholt werden. Und falls die zweite Abstimmung wieder zu Fehlstimmen führt?

Dieser Umstand könnte auch missbraucht werden von Leuten, die sich zum Ziel setzen, das Abstimmungsresultat zu sabotieren, indem sie bloss behaupten, sie hätten anders gestimmt, als die Verifizierung ergibt. Kann man ihnen dann das Gegenteil beweisen? Sofern ein effektives Verfahren zur Nachprüfung des Abstimmungsresultats zur Verfügung steht, ist das ein lösbares Problem. Wenn das aber nicht der Fall ist (und danach sieht es leider aus), wird die Sache schwierig.